Vorteile eines Testaments
Die Vorteile eines Testaments bestehen insbesondere in Folgendem:
- Sie treffen Vorsorge für Ihre Lieben.
- Ihre Angehörigen erhalten Gewissheit über Ihre Absichten und Wünsche.
- Sie können verfügen, dass einzelne Vermögenswerte an bestimmte Personen gehen.
- Sie können auch gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen bedenken.
- Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen und abändern.
Ein Testament verschafft Gewissheit für Ihre Lieben
Gerade diese Vorsorge für Ihre Lieben ist ein Aspekt, der zu Lebzeiten unterschätzt werden kann. Sie verschafft allen Seiten Gewissheit.
Erbstreitigkeiten von Hinterbliebenen sind selten von einem grundsätzlichen Unmut untereinander, von Neid oder persönlichen Befindlichkeiten geprägt. Vielmehr kann ein Streit entstehen, weil die Hinterbliebenen den Wunsch des Verstorbenen respektieren und umsetzen möchten. Und obwohl alle im besten Sinne und mit guten Absichten handeln wollen, kann es zu Differenzen kommen, weil zwischen den Angehörigen unterschiedliche Ansichten und Wahrnehmungen bestehen, was sich der Verstorbene wünscht. Dies ist zutiefst menschlich.
Sind die Wünsche vom Erblasser, also von Ihnen, schon zu Lebzeiten klar bestimmt und niedergeschrieben, sorgen Sie damit nicht nur für eine Verteilung Ihres Nachlasses nach Ihren konkreten Vorstellungen. Sie können damit vor allen Dingen auch eine Grundlage für inneren Frieden Ihrer Angehörigen schaffen.
Verfassen eines Testaments
Das Testament kann von Ihnen persönlich handschriftlich verfasst und an jedem Ort aufbewahrt werden. Dies birgt allerdings das Risiko, dass es von Ihren Angehörigen nicht gefunden wird oder womöglich abhandenkommt. Die Folge wäre, dass Ihre niedergeschriebenen Wünsche der Nachwelt verborgen bleiben.
Um hier Sicherheit zu schaffen, gibt Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit, das handschriftliche Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Sie können Ihre testamentarischen Verfügungen auch insgesamt durch einen Notar aufnehmen und beurkunden zu lassen. Der Vorteil der notariellen Beurkundung besteht insbesondere darin, dass sich der Notar zuvor ein Bild von Ihrer Geschäfts- und Testierfähigkeit macht und diese in der Beurkundungsschrift dokumentiert.
Hierdurch wird das Risiko reduziert, das Testament mit dem Argument anzufechten, Sie wären bei der Abfassung Ihrer darin niedergeschriebenen Wünsche aufgrund von Krankheiten oder sonstigen Befindlichkeiten nicht mehr im vollen Besitz Ihrer geistigen Kräfte gewesen.
Mit einem Testament vielseitig vererben
In einem Testament müssen Sie nicht nur einzelne Personen zu Erben, Ersatzerben oder Nacherben bestimmen. Sie können auch Vermächtnisse für bestimmte Personen darin ausbringen. Dies bedeutet, dass Sie auch einzelnen Personen oder auch gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen, bestimmte Gegenstände oder festgesetzte Geldsummen vererben können.
Freibeträge und Steuererlass
Bei Ihrer Entscheidungsfindung, wen Sie konkret auf welche Weise bedenken möchten, können auch steuerliche Belange von Bedeutung sein. Denn hinsichtlich der Erbschaftssteuer gibt es in Bezug auf bestimmte Familienangehörige Freibeträge zu beachten, die dazu führen können, dass die jeweiligen Erben gegebenenfalls keine Erbschaftsteuer zu entrichten brauchen. Soweit Sie gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen bedenken möchten, sind grundsätzlich keine Erbschaftsteuern zu zahlen, da diese von der Erbschaftssteuer befreit sind. In solchen Fällen kommt Ihre Spende gänzlich dem Gemeinwohl zu Gute.