(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität.
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. ist Mitgliedsverband des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hessen e. V. (nachstehend "Landesverband" genannt).
Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt.
(4) Das Deutsche Rote Kreuz e.V. (Bundesverband) ist die von der Bundesregierung und vom IKRK anerkannte Hilfsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
Als Mitglied des Landesverbandes nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege.
Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und der Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes.
Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes.
(7) In der Bergwacht und in der Wasserwacht kann es JRK-Kinder- und Jugendgruppen geben.
Die betroffenen Kinder und Jugendlichen gehören sowohl dem JRK als auch der Bergwacht oder Wasserwacht an. Entwurf Satzung gem. Vorstand – DRK KV Darmstadt-Stadt e. V.