Ein Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Doch wer darf in solchen Situationen Entscheidungen treffen oder Unterschriften leisten? Vielen ist nicht bewusst, dass Ehepartner nur eingeschränkt und lediglich befristet handeln dürfen, und auch erwachsene Kinder nur mit einer entsprechenden Vollmacht tätig werden können.
Über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen informieren Anne Steiner und Ute Reinemer vom Paritätischen Betreuungsverein Darmstadt e. V. am Dienstag, 5. Mai 2026, von 17 bis 18.30 Uhr im DRK-Tageszentrum, Mornewegstraße 15, 64293 Darmstadt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich bis spätestens 30.04.2026 unter Tageszentrum.Darmstadt@drk-darmstadt.de oder telefonisch unter 06151 3606-10.
Mustervorlagen für Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen werden bereitgestellt. Außerdem gibt es neben fachlichen Informationen die Möglichkeit, das wohnliche Tageszentrum des Deutschen Roten Kreuzes kennenzulernen.


